Im Bundesland Sachsen, von CDU und FDP regiert, wurde das allgemeine Rauchverbot in Gaststätten gelockert. Nach der Lockerung der Vorschriften ist das Rauchen zukünftig nicht nur in abgetrennten Nebenräumen der Gaststätten erlaubt, Betreiber von Einraum-Gaststätten oder -Spielhallen dürfen in Zukunft ihren Gästen das Rauchen erlauben. Einzige Vorraussetzung für die Wirte ist, dass Sie keine Minderjährigen in ihre Gaststätten lassen.
Eine weitere Änderung des Rauchverbot gilt auch für die sächsischen Gaststätten. So ist das Rauchen in Gaststätten in Zukunft auch in geschlossenen Gesellschaften erlaubt. Die Änderung des Rauchverbots wurde jüngst vom sächsischen Landtag in Dresden beschlossen.
Eine weitere Änderung des Rauchverbot betrifft die Berufsschulen im Freistaat Sachsen. Diese dürfen im Freien Raucherzonen für volljährige Schüler schaffen. Zwar wurde die Lockerung von der schwarz-gelben Koalition in Sachsen mit mehr oder weniger Widerstand im Landtag durchgedrückt, den rauchenden Bürger dürfte es freuen, allerdings war und ist die Opposition nicht begeistert von der Änderung. Vertreter der Opposition kündigten verfassungsrechtliche Bedenken an und kritisierten hauptsächlich die Ausnahmen für geschlossene Gesellschaften in Gaststätten und das Rauchen an Berufsschulen.




