Laut einem Zeitungsbericht des Hamburger Abendblattes (abendblatt.de / kostenpflichtig) sollen in Zukunft die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Raucherentwöhnung der rauchenden Patienten übernehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Ärzte und Krankenkassen den Leistungskatalog der Kassen festlegen, noch vor den Weihnachtsfeiertagen beschlossen.
Als chronischer Raucher hilft der Hausarzt
Dem Bericht im zufolge ist es vorgesehen, dass jeder Versicherte, der bei seinem Hausarzt als chronischer Raucher mit gesundheitlichen Beschwerden sich in ein solches Nichtraucher-Programm einschreiben möchte, die Kosten für solch eine Raucherentwöhnung erstattet bekommt.
Ein Sprecher des Gremiums (G-BA) bestätigte dem Hamburger Abendblattes, dass es möglich sein kann, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss als Rechtsverordnung als Gesetz in Kraft setzt. Für eine solche Raucherentwöhnung und deren Erstattung kommen nach Auffassung der Bundesausschuss-Experten die Raucher infrage, die mindestens seit einem Jahr unter Husten leiden und Schleim produzieren, unter Atemnot leiden oder andere deutliche gesundheitliche Folgeerscheinungen zeigen.
Mechthild Dyckmans (FDP), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, sagte der Zeitung, der Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses werde zunächst fachlich und politisch geprüft. Rauchen sei das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit und unserer Gesellschaft, daher könnten solche Angebote zur Raucherentwöhnung ein äußerst wichtiger Baustein in der Prävention sein meinte Dieckmanns. Die Aufgabe des Rauchens und die Verantwortung der gesundheitlichen Folgen bleiben aber weiterhin beim Raucher selbst. Eine generelle Kostenübernahme für sämtliche Arzneimittel zur Raucherentwöhnung lehnt die Bundes-Drogenbeauftragte ab.




